Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung und Vertragsschluss

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von Florian Wagner durchgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung eines Gerätes zur Herstellung von Fotos durch Endverwender (Fotobox).

(2) Sie gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von Florian Wagner bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Florian Wagner erkennt diese schriftlich an.

(3) Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots von Florian Wagner durch den Vertragspartner zustande (Angebot sowie Annahme ausschließlich per Mail, auch die Rechnungslegung erfolgt elektronisch per Mail). Die Anfrage des Vertragspartners ist freibleibend und unverbindlich. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist nur dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

(4) Vom Vertragspartner ist immer eine vor Ort zuständige Person gegenüber Florian Wagner namhaft zu machen. Sollte keine rechtzeitige Namhaftmachung erfolgen, erfolgt die gesamte Abwicklung vor Ort entsprechend der vertraglichen Vereinbarung sowie bei Detailfragen entsprechend dem Ermessen von Florian Wagner. Dieses ist grundsätzlich derart auszuüben, dass einerseits der Funktionsfähigkeit des Gerätes und andererseits den wirtschaftlichen Interessen des Vertragspartners bestmöglich entsprochen wird.

II. Leistung

(1) Florian Wagner erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung eines geeigneten Gerätes (Fotobox) zur Nutzung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Das Gerät steht im ausschließlichen Eigentum von Florian Wagner. Nutzungsdauer und Entgelt ergeben sich grundsätzlich aus dem Vertrag. Das Entgelt ist unabhängig davon zu bezahlen, ob das Gerät tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Gerätes bewirkt keine Vergünstigung des Entgeltes. Der Transport des Gerätes erfolgt ausschließlich durch Florian Wagner.

(2) Florian Wagner räumt dem Vertragspartner das Recht ein, sein Logo/Firmenwortlaut oä. auf den Lichtbildern abzubilden in der vorab mit Florian Wagner vereinbarten Form. Der Vertragspartner erwirbt dadurch kein Recht zur Verwendung bzw. Aushändigung der Lichtbilder in gedruckter oder digitaler Form und hat auch keinen Anspruch auf den Datenträger oder sonstiger Daten der Endverwender. Darüber hinaus behält sich Florian Wagner Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarte Leistung erreicht wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder die Verwendung in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise am Gerät über Schutzrechte darf der Vertragspartner weder beseitigen, ändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

(3) Florian Wagner ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen.

(4) Florian Wagner ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners ist nicht vorgesehen.

(5) Eine Weitergabe des Nutzungsrechts durch den Vertragspartner ist nur mit Zustimmung von Florian Wagner gestattet.

(6) Einen Erfolg ihrer Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet Florian Wagner nicht.

III. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden am Gerät, die während der Nutzungsdauer durch ihn, von ihm beauftragte Dritte sowie auch durch Endverwender entstehen. Der Vertragspartner wird Florian Wagner bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Dies umfasst auch die Ermöglichung der Anlieferung und Abholung (inkl. Abstellmöglichkeit für das Lieferfahrzeug). Der Vertragspartner verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Gerätes. Der Vertragspartner duldet den jederzeitigen Zugang zum Aufstellungsort der Geräte sowie den Aufenthalt von Florian Wagner oder seiner Mitarbeiter während der Nutzungsdauer. Grundsätzlich verbleibt das Gerät ohne Beistellung von Personal während der Nutzungsdauer beim Vertragspartner. Der Vertragspartner hat für die Sicherheit der Aufstellung während der Veranstaltung zu sorgen und demnach die Endverwender auf die ordnungsgemäße Verwendung hinzuweisen bzw. allenfalls auch die Verwendung einzuschränken oder zu beenden.

(2) Im Falle eines vom Vertragspartner am Gerät wahrgenommenen Mangels, ist dieser unverzüglich nach der Aufstellung an Florian Wagner zu melden, andernfalls die Mängelfreiheit des Gerätes als festgestellt gilt bzw. auch kein Anspruch auf Preisminderung besteht.

(3) Bei gemeldetem Mangel ist Florian Wagner die Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder ein anderes gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Allfällige Ansprüche des Vertragspartners beschränken sich in diesem Fall auf Minderung des Entgeltes entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer.

(4) Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Vertragspartner im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die Florian Wagner angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Vertragspartner verantwortlich. Für Schäden, die infolge von Stromausfall oder –schwankungen eintreten, haftet der Vertragspartner.

(5) Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Vertragspartner ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.

(6) Im Falle von auftretenden Leistungsstörungen ist der Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten.

IV. Urheberrecht und Nutzungsrecht

(1) Die digitale Aufzeichnung bzw. die Negative verbleiben im Eigentum von Florian Wagner. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen von Florian Wagner, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist Florian Wagner nicht verpflichtet.

(2) Es erfolgt keine Herausgabe von Daten, Datenträger oder Dateien an den Vertragspartner, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Vertragspartner erwirbt auch kein Eigentum an den gedruckten Fotos bzw. aufgezeichneten Daten. Die Rechte daran verbleiben bei Florian Wagner.

V. Entgelt

(1) Es gilt das vereinbarte Entgelt. Das Entgelt versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnungslegung über den gesamten Auftragswert erfolgt bei Vertragsabschluss. Es ist vom Vertragspartner eine Anzahlung binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung ist der Rechnung zu entnehmen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt, ist Florian Wagner zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.

(3) Das Entgelt umfasst ausschließlich die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde. Verbrauchsmaterial wie Fotopapier o.a. wird gesondert nach Verbrauch berechnet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)gaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Angaben des Vertragspartners beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten im Einvernehmen der Vertragspartner verändern, ist Florian Wagner zur Nachberechnung berechtigt und der Vertragspartner zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet. Ergeben sich derartige Veränderungen während oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der vereinbarten Nutzungsdauer, sind diese auch ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung wirksam.

(5) Spätestens 7 Tage vor Erbringung der Leistung ist der Restbetrag – d.h. Gesamtentgelt abzüglich Anzahlung – fällig, das heißt an Florian Wagner zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. ab Fälligkeit in Rechnung gestellt. Pro Mahnung werden 25€ als Aufwandsersatz in Rechnung gestellt. Florian Wagner ist berechtigt, (a) bei Zahlungsverzug vom Auftrag zurückzutreten, wobei die etwaig geleistete Anzahlung als Stornogebühr gilt und (b) trotz anderslautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen auf ältere offene Forderungen anzurechnen.

(6) Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht am Gerät für allfällige offene Gegenforderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

VI. Kündigung

Eine Kündigung des Nutzungsvertrages durch Florian Wagner ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen sowie vorhergehender Gelegenheit zur Stellungnahme des Vertragspartners möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere drohende nachweisliche Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, ein technischer Defekt des Gerätes sowie erhöhte nicht vorhersehbare Gefahrenlage hinsichtlich des Aufstellungsortes.

Kündigt der Vertragspartner den mit Florian Wagner geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung, gilt Folgendes:

  • bis 8 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung ist eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung zu leisten. Wurde die Anzahlung bereits geleistet, wird diese als Stornogebühr einbehalten und der Vertrag gilt als gekündigt. Falls die Restzahlung bereits geleistet wurde, wird diese binnen 14 Tagen rückerstattet.
  • ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Preises. Wurden Anzahlung und Restzahlung bereits geleistet, werden diese als Stornogebühr einbehalten und der Vertrag gilt als gekündigt.

Maßgebend ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung (des Kündigungsschreibens) bei Florian Wagner.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Vertragliche Wünsche des Vertragspartners (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit Florian Wagner deren Erbringung nachweisen kann.

Die Absage der zugrunde liegenden Veranstaltung durch den Vertragspartner impliziert jedenfalls die Kündigung und besteht damit der Entgeltanspruch entsprechend oben anstehender Regelung. Sollte der Vertragspartner einen Ersatztermin bekannt geben, so kann – bei Verfügbarkeit des Gerätes zum gewünschten Ersatztermin – im Einvernehmen eine Abänderung des Vertrages dahingehend erfolgen. Derartige Vereinbarungen sind für deren Verbindlichkeit in jedem Fall schriftlich festzuhalten.

VII. Leistungsstörung

(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, aufgrund höherer Gewalt und anderer von Florian Wagner nicht zu vertretender Hindernisse beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von Florian Wagner aus dem Vertrag unberührt.

(2) Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich Florian Wagner – nach entsprechender Benachrichtigung durch den Vertragspartner – um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung von Florian Wagner nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Vertragspartner ist in jedem Fall ausgeschlossen.

(3) Florian Wagner ist zur sofortigen Wegnahme des Gerätes berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Vertragspartners, von diesem beauftragte Dritte oder Endverwender ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Das Verhalten der Endverwender wird damit dem Vertragspartner zugerechnet. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von Florian Wagner benutzen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben bei entsprechender Information der vor Ort namhaft gemachten Person des Vertragspartners unberührt.

(4) Unvorhersehbare von Florian Wagner nicht zu vertretende Ereignisse, welche die rechtzeitige Lieferung des Gerätes unmöglich machen, berechtigen Florian Wagner zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Veränderung der Nutzungsdauer. Derartige Ereignisse sind insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt wie Naturereignisse usw. Vom Vertragspartner ist in diesem Fall das Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Ein Anspruch auf Minderung besteht grundsätzlich nur bei von Florian Wagner zu vertretenden Leistungsstörungen.

VIII. Haftung

(1) Florian Wagner übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte aufgrund ausreichender Hinweise am Gerät gegenüber dem Endverwender. Der Erwerb von weitergehenden Nutzungsrechten obliegt dem Vertragspartner.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Florian Wagner im Falle der Inanspruchnahme von Dritten aus der unbefugten Verwendung von Fotos durch den Vertragspartner oder von diesem beauftragten Dritten, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.

(3) Florian Wagner übernimmt keine Gewähr für einen vom Vertragspartner bezweckten Erfolg.

(4) Florian Wagner übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial. Florian Wagner haftet in jedem Fall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(5) Der Vertragspartner haftet für eigenes wie auch das Verhalten der von ihm beauftragten Dritten sowie der Endverwender für jede fahrlässige bzw. vorsätzliche Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung des Gerätes während der Nutzungsdauer.

IX. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Vertragspartner bzw. auch der Endverwender erfolgen mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Florian Wagner verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertragspartner ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Florian Wagner berechtigt.

(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen ABG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Mail ist ausreichend).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist das Bezirksgericht Leopoldstadt.


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